Fingertier
Daubentonia madagascariensis
Anstelle eines Geheges von 15 m² für zwei Fingertiere, wie es das Säugetiergutachten 2014 des BMEL vorgibt, wären aus Sicht der Tierschutzsachverständigen der Zoos wegen der einzelgängerischen Lebensweise der Fingertiere zwei verbindbare Gehege zu je 8-10 m² zweckmäßiger.
Dass bei der Haltung in Nachttierhäusern in der Nachtphase die Beleuchtungsstärke unter 0,3 Lux liegen muss, ist nicht praktikabel und mit dem Betrieb einer öffentlich zugänglichen Anlage nicht zu vereinbaren (Sichtbar-keit der Tiere, Diebstahl, sexuelle Übergriffe). Tierhalterische Erfahrung zeigt, dass bei Beleuchtungsspitzen bis 4-6 Lux in den Gehegen keine negativen Auswirkungen beobachtet werden können. Wesentlich ist, dass das Verhältnis der Beleuchtungsstärken der Nacht- und Tagphase mindestens 1:100 beträgt.
Quellen:
- SCHERPNER, C. (1982) The Grzimek House for Small Mammals at Frankfurt Zoo. International Zoo Yearbook 22: 276–287, January 1982. ISSN 0074-9664. DOI: 10.1111/j.1748-1090.1982.tb02051.x
- Tierhaltererfahrung in VdZ-Zoos
09.02.2015